Statuten

Der SVWR verfolgt gemäss Art. 2 seiner Statuten die folgenden beiden Zielsetzungen:
1. Wissenschaftliche und methodische Weiterbildung seiner Mitglieder
2. Wahrung der beruflichen Interessen der Mitglieder


Wir danken unseren Sponsoren für die Unterstützung unserer Anliegen