Statuten
Der SVWR verfolgt gemäss Art. 2 seiner Statuten die folgenden beiden Zielsetzungen:
1. Wissenschaftliche und methodische Weiterbildung seiner Mitglieder
2. Wahrung der beruflichen Interessen der Mitglieder
Der SVWR verfolgt gemäss Art. 2 seiner Statuten die folgenden beiden Zielsetzungen:
1. Wissenschaftliche und methodische Weiterbildung seiner Mitglieder
2. Wahrung der beruflichen Interessen der Mitglieder
Hier finden Sie die Statuten des SVWR vom 03. September 2019.
Download SVWR Statuten deutsch (PDF)